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Allgemeine Gechäftsbedingungen (AGB) der Firma FlytoChange

§1
Die Firma FlytoChange  tritt als Vermittler zwischen dem Patienten und den gewünschten Ärzten auf,und haftet nicht für medizinische Leistungen. Der Vertrag über die medizinische Leistung kommt ausschließlich zwischen den Patienten und den jeweiligen Ärzten zustande.

§2
Der Patient sichert bei Zustimmung des Vertrages  seine Volljährigkeit und OP Tauglichkeit zu (Patienten mit HIV, MS, chronisch entzündliche Autoimmunerkrankungen können leider nicht behandelt werden und müssen, je nach Erkrankung eine Op-Tauglichkeit  abklären.)
Sollte der Patient vermuten, dass eine OP aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, sollte der Patient eine OP-Tauglichkeitsuntersuchung bei seinem Hausarzt durchführen lassen, bevor er das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Auftrages abgibt.

§3
Für das Beratungsgespräch und die OP werden durch FlytoChange  mit dem Arzt und dem Patienten die Termine abgestimmt und vereinbart. Eine schriftliche Bestätigung (per Email ) der Termine, inkl. Kostenaufstellung, Reiseinformationen und die Reservierung für Hotel soweit beauftragt, wird dem Patienten nach Erhalt des verbindlichen Auftrages binnen 14 Tage zugesandt.

§4
Innerhalb von 7 Tagen, nach Erhalt der Terminbestätigung, hat der Patient die in der Terminbestätigung angegebene Anzahlung der OP-Kosten, laut der dortigen aktuellen Kostenaufstellung, auf das in der Terminbestätigung angegebene Konto mit Angabe des Patientennamens zu überweisen,es sei denn es besteht eine andere schriftliche Absprache die im Vertrag festgehalten wurde.
Sollte die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Terminbestätigung eingegangen sein, kann der festgelegte Termin ohne weitere Ankündigung storniert und anderweitig vergeben werden. Die Kosten für die Stornierung des Termins betragen in diesem Fall bis 21 Tage vor dem vereinbarten OP Termin 200,00 €, innerhalb 21 Tage vor dem vereinbarten OP Termin 400,00 €.

§5
Alle weiteren Kosten wie z.B.Kompressionsbekleidung, Stütz-BH oder Medikamente bezahlt der Patient vor Ort entweder bar oder per Kreditkarte.

§6
Bei Nichteinhaltung vereinbarter und bestätigter Termine werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:
- Storno bis 21 Tage vor vereinbartem OP-Termin 200,00 €
-Storno innerhalb 21 Tage vor vereinbartem OP-Termin 400,00 €

Eine etwaige Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Bei einer Stornierung oder einem unentschuldigten Fernbleiben werden bereits vereinnahmte Zahlung oder offene Rückzahlungsansprüche mit den jeweiligen Gebühren verrechnet. Verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet, Differenzbeträge nachgefordert.

Der Patient hat die Möglichkeit bis zu 14 Tagen vor dem eigentlich OP-Termin einen bereits vereinbarten Termin gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € zu verschieben, sofern dieser innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum ursprünglichen OP-Termin liegt. Sollte die Anzahlung vom Patienten noch nicht geleistet worden sein, ist diese sofort nach Erhalt der Bestätigung der Terminverschiebung fällig. In diesem Fall ist die Bearbeitungsgebühr für die Terminverschiebung gesondert zu zahlen. Wird vom Patienten ein bereits von ihm geänderter OP-Termin zu einem späteren Zeitpunkt storniert, werden 400,00 € Stornogebühren berechnet. Sollte die Anzahlung noch nicht geleistet sein, sind die Stornogebühren in Höhe von 400,00 € gesondert zu zahlen.
Zeitlich, nach Auftragserteilung und Terminbestätigung, auftretende Krankheiten des Patienten berühren die Stornobedingungen nicht. Der Patient ist hier durch die Möglichkeit der Verschiebung des Termins und die Entscheidungsmöglichkeit in dem Beratungsgespräch mit dem Arzt bzw. durch die Feststellung des Arztes, dass ein Eingriff aus medizinischen Gründen nicht möglich ist , ausreichend geschützt.
Die jeweiligen Stornogebühren sind, soweit eine sofortige Verrechnung mit bereits geleisteten Zahlungen nicht erfolgt oder nicht möglich ist, ab Rechnungsdatum mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen zur Zahlung fällig.
Der Patient kommt automatisch mit Ablauf der Fälligkeit in Verzug, ohne, dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
Bei einer 1. und jeder weiteren Mahnung nach Eintritt des Verzuges fallen Mahnkosten iHv. Jeweils 20,00 € an.


 §7
Wenn ein OP-Termin aufgrund grober Fahrlässigkeit, unentschuldigtem Fernbleiben, Unpünktlichkeit oder aufgrund unwahrer Angaben (z.B. Verschweigen von Krankheiten bei Auftragserteilung oder Nichteinreichung des medizinischen Fragebogens) seitens des Patienten nicht durchgeführt werden kann, wird die komplette Anzahlung als Stornogebühr berechnet. Sollte die Anzahlung zur Zeit der Feststellung der Nichtdurchführung des Termins noch nicht geleistet
worden sein und daher eine Verrechnung mit den jeweiligen Gebühren nicht möglich, ist die Stornogebühr gesondert zu zahlen.

§ 8
Sollten aus medizinischen Gründen, nach einer Untersuchung in der Klinik bei dem gewünschten Arzt, der Eingriff nicht möglich sein, werden keine Stornogebühren fällig. Die bereits geleistete Anzahlung wird, bis auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,- €, zurückerstattet. Sollte die Anzahlung noch nicht geleistet sein, ist diese Bearbeitungsgebühr von 200,00 € gesondert zu zahlen. Das Beratungsgespräch mit und durch den jeweiligen Arzt wird in der Klinik gesondert abgerechnet.

§ 9
Falls aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder sonstigen Gründen der Arzt oder die Klinik einen bereits reservierten OP-Termin storniert oder verschiebt, kann kein Anspruch gegenüber der Firma FlytoChange geltend gemacht werden. Die Firma FlytoChange wird schnellstmöglich einen Ersatztermin mit dem Arzt bzw. der Klinik abstimmen und bekannt geben.

§ 10
Sämtliche von der Firma FlytoChange zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen auf bisheriger Erfahrungen von FlytoChange mit den kooperierenden Ärzten und sind lediglich allgemeine Informationen, die niemals ein individuelles Beratungs- und Aufklärungsgespräch mit dem Arzt ersetzen können.

§ 11
Eine Haftung für medizinische Leistungen in der  Klinik seitens der Firma FlytoChange ist ausgeschlossen, da diese Verträge ausschließlich zwischen dem Patienten und den vermittelten  Ärzten zustande kommen.

§ 12
Die Unwirksamkeit einer der vorliegenden genannten Klauseln berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
Es findet ausschließlich das Recht der Türkei Anwendung. Die Anwendung das UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.


§13
Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Manavgat




Inhaber
FlytoChange

Ibrahim Kiziloglu
Aydinevler Mh.Sorgun Blv. 5507 Sok. No 14
Kasapoglu Plaza Kat 2 Daire 7-8
07600 Manavgat-Antalya / Türkei

 
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Kemer Mah. FSM Bulv. No:47 Side-Manavgat / ANTALYA